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   BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22   

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https://dejure.org/2022,4608
BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22 (https://dejure.org/2022,4608)
BVerfG, Entscheidung vom 08.03.2022 - 2 BvE 1/22 (https://dejure.org/2022,4608)
BVerfG, Entscheidung vom 08. März 2022 - 2 BvE 1/22 (https://dejure.org/2022,4608)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Eilantrag gegen die Einführung einer 2G+-Regel für Abgeordnete im Deutschen Bundestag erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 40 Abs 2 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag hinsichtlich der Einführung einer 2G+-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen sowie Veranstaltungen des Deutschen Bundestags - mangelnde Darlegung der ...

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss nicht geimpfter und nicht genesener Abgeordneter von der Teilnahme an der Gedenkstunde anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2022 im Plenarsaal des Deutschen Bundestages; Einführung einer 2G+-Regel in der ...

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss uneimpfter und nicht genesener Abgeordneter von der Teilnahme an der Gedenkstunde i.R.d. Gedenktags an die Opfer des Nationalsozialismus durch die Einführung einer 2G+-Regel in der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag hinsichtlich der Einführung einer 2G+-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen sowie Veranstaltungen des Deutschen Bundestags - mangelnde Darlegung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag hinsichtlich der Einführung einer 2G+-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen sowie Veranstaltungen des Deutschen Bundestags mangelnde Darlegung der ...

  • rechtsportal.de

    Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag hinsichtlich der Einführung einer 2G+-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen sowie Veranstaltungen des Deutschen Bundestags mangelnde Darlegung der ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 38 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 32
    Ausschluss uneimpfter und nicht genesener Abgeordneter von der Teilnahme an der Gedenkstunde i.R.d. Gedenktags an die Opfer des Nationalsozialismus durch die Einführung einer 2G+-Regel in der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Allgemeinverfügung zu Corona-Schutzmaßnahmen im Deutschen Bundestag hinsichtlich der Einführung einer 2G+-Regel für Plenar- und Ausschusssitzungen sowie Veranstaltungen des Deutschen Bundestags - mangelnde Darlegung der ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    2G+ im Deutschen Bundestag

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag der AfD verworfen: 2G+-Regel im Bundestag bleibt in Kraft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 160, 346
  • NVwZ 2022, 643
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18

    Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).

    Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ).

    Das Verfahren nach § 32 BVerfGG ist nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 150, 163 ).

  • BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02

    Beschränkte Aufhebung des Verbots, bei einem Trauermarsch schwarze Fahnen

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
    Daneben kann erwogen werden, ob der Erlass einer einstweiligen Anordnung ausnahmsweise mit Blick auf die objektive Funktion des Eilrechtsschutzes im verfassungsgerichtlichen Verfahren bei einer grundlegenden Fehlinterpretation der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung durch die angegriffene Maßnahme im Interesse der Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßstäbe und damit aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2002 - 1 BvQ 9/02 -, Rn. 8, 10).

    Die Antragsteller verweisen insoweit auf einen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2002 - 1 BvQ 9/02 -).

    Bestünde die Möglichkeit, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit auf die erfolgte Weise zu rechtfertigen, wäre das Versammlungsrecht generell weitgehend ausgehöhlt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 29. März 2002 - 1 BvQ 9/02 -, Rn. 10-12).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.03.2022 - 2 BvE 1/22
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).

    Das Verfahren nach § 32 BVerfGG ist nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 150, 163 ).

  • BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvQ 1/24

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine

    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 160, 346 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.10.2023 - 2 BvQ 189/23

    Erfolgloser Eilantrag der Tierschutzpartei auf Nennung von Wahlergebnissen im

    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 160, 346 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 30.03.2022 - 13-IVa-22

    Weiterer erfolgloser Eilantrag gegen Maßnahmen der Landtagspräsidentin zur

    a) Die strengen Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung in Organstreitverfahren hat der Verfassungsgerichtshof zuletzt in seiner Entscheidung vom 13. Januar 2022 (Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 18; vgl. zur einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG auch BVerfG vom 8.3.2022 - 2 BvE 1/22 - juris Rn. 40 bis 43) wie folgt zusammengefasst:.

    cc) Zulässigkeitsbedenken hinsichtlich der Hauptsache, insbesondere in Bezug auf die Bestimmtheit der Antragstellung, und insgesamt die Frage, ob die Antragsteller substanziiert dargelegt haben, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist und dass bei der in diesem Fall gebotenen Folgenabwägung die besseren Gründe für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung sprechen (vgl. zu diesem Substanziierungserfordernis BVerfG vom 8.3.2022 - 2 BvE 1/22 - juris Rn. 43), können angesichts dessen dahinstehen.

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